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Bestattung Kärnten - 24 Stunden erreichbar (auch am Wochenende) Bestattung

Telefon

+43 50 199 9170

Bestattung Kärnten - 24 Stunden erreichbar (auch am Wochenende)!
Telefonnummer: +43  50 199 91 70

Die ersten Schritte ...
... nach dem Todesfall richten sich in erster Linie danach, an welchem Ort eine Person verstorben ist.

Bei einem Todesfall zu Hause
Zuerst ist der Totenbeschauarzt oder die Totenbeschauärztin zu verständigen. In Ferlach ist dies in der Regel der Hausarzt oder die Hausärztin bzw. der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 141. Vor dem Eintreffen des Arztes oder der Ärztin sollten keine Veränderungen an dem oder der Verstorbenen vorgenommen werden. Anschließend verständigen Sie bitte die Bestattung telefonisch, damit wir den Zeitpunkt der Abholung festlegen und eventuell weitere Schritte gemeinsam besprechen können.

Bei einem Todesfall im Krankenhaus 
In diesem Falle erledigt die Bestattung die ersten Schritte für Sie. Es müssen nur noch die persönlichen Gegenstände des oder der Verstorbenen im Krankenhaus abgeholt werden. Da die Totenbeschau im Krankenhaus nur werktags durchgeführt wird, muss dies bei der Planung der Bestattung berücksichtigt werden.

Für die Ausstellung der Sterbeurkunden, die für die Sozialversicherung, die Verlassenschaftsabhandlung, für Versicherungen usw. erforderlich sind, benötigen wir folgende Dokumente der bzw. des Verstorbenen:

  • Geburtsurkunde (vor 1938 Taufschein)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (ev. Heimatschein)
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Scheidungsdekret bei Geschiedenen
  • Nachweis eines akademischen Titels
  • Reisepass bzw. Identitätskarte ist nur bei Ausländern erforderlich

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