Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtgemeinde Ferlach ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 30a des Kärntner Antidiskriminierungsgesetzes (K‑ADG), der Richtlinie (EU) 2016/2102 und den darauf beruhenden technischen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ferlach.at einschließlich ihrer öffentlich zugänglichen Unterseiten, soweit diese von der Stadtgemeinde Ferlach betrieben oder kontrolliert werden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist wegen der nachstehend angeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen gemäß § 30a K‑ADG vereinbar. Maßstab der technischen Beurteilung ist EN 301 549 V3.2.1 (2021‑03), die für Webinhalte im Wesentlichen auf WCAG 2.1, Konformitätsstufen A und AA, verweist.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Einzelne Bilder, grafische Bedienelemente und verlinkte Grafiken weisen fehlende, unzureichende oder technisch ungeeignete Alternativtexte auf. Dadurch sind Zweck und Inhalt für Screenreader-Nutzende teilweise nicht gleichwertig wahrnehmbar (insbesondere WCAG 1.1.1).

Einzelne Links besitzen keinen oder keinen ausreichend aussagekräftigen Linktext; Beispiele sind leere grafische Links sowie Formulierungen wie „Hier klicken“. Linkziel und Zweck sind dadurch nicht immer aus dem Linktext oder Kontext erkennbar (insbesondere WCAG 2.4.4).

Die Überschriften- und Landmark-Struktur ist nicht auf allen geprüften Seiten eindeutig und konsistent. Mehrfache Hauptüberschriften und wiederholte Navigationsbereiche können die Orientierung mit assistiven Technologien erschweren (insbesondere WCAG 1.3.1 und 2.4.6).

Bei Suchfeldern, dynamischen Eingabeelementen, eingebetteten Inhalten und einzelnen Bedienelementen ist eine durchgängig programmatisch bestimmbare Beschriftung bzw. ein eindeutiger zugänglicher Name nicht für alle Nutzungssituationen nachgewiesen (insbesondere WCAG 1.3.1, 3.3.2 und 4.1.2).

Einzelne dynamisch erzeugte Inhalte und Drittinhalte, etwa Karten, Wetter-, Kamera- oder App-Einbindungen, sind möglicherweise nicht vollständig per Tastatur oder Screenreader bedienbar. Soweit diese Inhalte von der Stadtgemeinde kontrolliert werden, werden barrierefreie Alternativen geprüft.

Nicht alle auf der Website angebotenen PDF- und sonstigen Bürodateien sind nachweislich barrierefrei. Auf Anfrage stellt die Stadtgemeinde benötigte Inhalte nach Möglichkeit in einer zugänglichen Form bereit.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Dokumente / Plakate zu z.B.: Veranstaltungen, Menüpläne von Betrieben, die nicht im Einflussbereich der Gemeinde liegen, sind von der Richtlinie ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Nicht in den Anwendungsbereich fallende Inhalte

Für Inhalte, die nach § 30a Abs. 3 K‑ADG vom Anwendungsbereich ausgenommen sind, gelten die dort genannten Voraussetzungen. Dazu können insbesondere bestimmte ältere Bürodateien, Live-Übertragungen, Online-Karten, Archive sowie nicht finanzierte, nicht entwickelte und nicht kontrollierte Inhalte Dritter zählen. Die Ausnahme ist jeweils inhaltsspezifisch zu prüfen; sie gilt nicht pauschal für alle Drittinhalte oder Dokumente.

Unverhältnismäßige Belastung

Derzeit wird in dieser Erklärung keine pauschale Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht. Sollte sie für einzelne Inhalte beansprucht werden, ist dies nachvollziehbar zu begründen und die betroffene Funktion oder der betroffene Inhalt konkret zu benennen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellt: 4. August 2026

Zuletzt überprüft: 14. August 2026

Methode: Vereinfachte Selbstbewertung auf Grundlage einer redaktionellen und stichprobenartigen technischen Prüfung der veröffentlichten Website. Eine vollständige Prüfung aller Unterseiten, Dokumente, Ansichten, Endgeräte und assistiven Technologien ist noch ausständig.

Die Erklärung wird regelmäßig sowie nach wesentlichen technischen oder redaktionellen Änderungen überprüft und aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit. Beschreiben Sie nach Möglichkeit die Barriere, die betroffene Seite oder Datei, die URL sowie das verwendete Gerät, den Browser und gegebenenfalls die assistive Technologie.

E-Mail: ferlach@ktn.gde.at

Betreff: Meldung einer Barriere auf www.ferlach.at

Postanschrift: Stadtamt Ferlach, Kirchgasse 5, 9170 Ferlach

Telefon: +43 4227 2600

Die Stadtgemeinde prüft Mitteilungen und informiert gemäß § 30a Abs. 4 K‑ADG innerhalb von zwei Monaten über das Ergebnis sowie über getroffene oder beabsichtigte Maßnahmen. Anfragen zu ausgenommenen, nicht barrierefreien Inhalten werden ebenfalls innerhalb von zwei Monaten beantwortet.


Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten als Beschwerdestelle für digitale Barrierefreiheit wenden. Die Beschwerdestelle prüft Beschwerden im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit. Weiterführende Gleichbehandlungs- und Rechtsschutzbestimmungen ergeben sich aus dem Kärntner Landes‑Gleichbehandlungsgesetz 2022 (K‑LGlBG 2022).

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Die Website www.ferlach.at wurde [BEGINNJAHR] erstmals veröffentlicht und zuletzt im [AENDERUNGSJAHR] technisch komplett erneuert.

Das Internet-Team ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht und orientiert sich dabei seit 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften „E-Government-Gesetz 2004“ und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0.

Hinweise zu Bedienung: Seitenstruktur, Navigations- und Orientierungshilfen

Um die Inhalte im Sinne der Barrierefreiheit möglichst zugänglich zu halten, folgen die Seiten einer einheitlichen Struktur. Die Navigation enthält folgende Sprungmarken zu den folgenden Seitenbereichen, die teilweise auch über Landmark Roles erreichbar sind:

  • Zum Inhalt springen (Accesskey 1)
  • Zur Navigation springen (Accesskey 2)
  • Zum Subnavigation springen (Accesskey 3)
  • Zur Suche springen (Accesskey 4)

Benutzerinnen und Benutzer von Screenreader finden in den Seiten optisch versteckte Zusatzinformationen, zum Beispiel Hinweis zum Linkverhalten sofern der Link nicht im selben Fenster öffnet

Skalierbares Layout

Die Webseiten sind zugunsten mobiler Endgeräte und starker Skalierung responsiv designed. Die Inhalte passen sich entsprechend unterschiedlicher Fensterbreiten an. Bei Skalierung von Desktop Browsern aktualisieren Sie bitte die Webseite nach Einstellung der gewünschten Skalierung (Zoom). Bei 200%-iger Vergrößerung sollen keine Bereiche überlappen.

Suchoption

Die Suche bietet eine Volltextsuche nach Webseiten-Inhalten. Die Suchergebnisse werden in derselben Seite dynamisch erzeugt und ausgegeben.

Sprachauszeichnung und Sprache

Die Standardsprache ist für jede Webseite eingestellt. Innerhalb einer Webseite streben wir an, alle anderssprachigen Textstellen entsprechend zu kennzeichnen.

Link-Verhalten

  • Alle Links öffnen im selben Fenster und sind nicht explizit gekennzeichnet.
  • Wenn in Ausnahmefällen Links neue Fenster öffnen, sind wir bemüht dieses Verhalten mit dem Zusatz "öffnet in einem neuen Fenster" als Tooltipp auszuzeichnen.
  • Links auf interne Dokumente enthalten im Linktitel das Dokumentformat und die Größe des Dokuments oder es steht neben dem Dokumentennamen.

Dokumente

Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern, und orientieren uns dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA kann nicht vollständig ermöglicht werden. 

Bitte teilen Sie uns per E-Mail an ferlach@ktn.gde.at mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.

Für den Inhalt verantwortlich: Stadtamt Ferlach




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