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„Urlaub für pflegende Angehörige“ Angebot
7 Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Gesundheitshotel Bad Bleiberg Kurärztliche Untersuchungen Individuelle Therapieanwendungen Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad uvm. Vorträge zu pflegerelevanten Themen / Information / psychologische Beratung Rahmenprogramm Antragsvoraussetzung Pflege und Betreuung eines nahen Verwandten seit mind. zwei Jahren Mehr als die Hälfte des Betreuungsaufwandes muss von der/dem Antragsteller/in erbracht werden Mindestens Einstufung in der Pflegestufe 3 bzw. 2 bei Demenzdiagnose (Facharzt/Fachärztin) Hauptwohnsitz in Kärnten bzw. Aufenthaltsberechtigung länger als 4 Monate Entrichtung eines Selbstbehaltes in Höhe von € 50 Entrichtung der Kurtaxe € 2,10 pro Nacht und Person im Gesundheitshotel Antragsunterlagen Unterfertigter Antrag „Urlaub für pflegende Angehörige“ Letztgültiger Pflegegeldbescheid in Kopie Meldezettel der/des Antragstellers/in und der/des Pflegebedürftigen (nicht älter als 6 Monate) Kopie der letzten drei Monatsrechnungen allfällig in Anspruch genommener mobiler sozialer Dienste Sicherstellung der Ersatzpflege Mobile soziale Dienste Förderungen (Kurzzeitpflege, finanzielle Ersatzpflegeförderung Sozialministerium Service)
Durchführungszeitraum
1. Turnus 19. November bis 26. November 20232. Turnus 03. Dezember bis 10. Dezember 20233. Turnus 10. Dezember bis 17. Dezember 2023Einsendeschluss: Freitag, 13. Oktober 2023
Anträge erhältlich ab Freitag, dem 01. September 2023 bei Gemeindeämtern/Magistraten, Bezirkshauptmannschaften/GPS sowie bei der Landesregierung bzw. im Internet unter www.ktn.gv.at (Menüpunkt Themen: Pflege – Unterstützung für pflegende Angehörige)
05.07.2023