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Strandbad Reßnig wird zur Freizeitanlage

Reßnig See

Seitens der Behörden haben Strandbäder eine Risikobeurteilung durchzuführen. Das Ergebnis der Risikoanalyse für das Strandbad Reßnig erbrachte zwei Betriebsmöglichkeiten.


Um weiterhin ein öffentliches Strandbad betreiben zu dürfen, müsste das gesamte Badegelände eingezäunt werden. Bade- und Betriebszeiten müssten festgelegt werden. Außerhalb dieser Betriebszeiten ist das gesamte Gelände abzusperren. Darüber hinaus müssen mindestens drei zu Rettungsschwimmer und Ersthelfer ausgebildete Personen für den Badebetrieb zusätzlich angestellt werden. Die Gemeinde würde hier mit Kosten in einer Höhe von einer halben Million Euro konfrontiert. In Folge wäre die Einhebung von Eintrittspreisen unumgänglich.

Da sich die Stadtgemeinde Ferlach nicht in der Lage sieht, unter diesen Auflagen das Strandbad Reßnig zu betreiben, wird das Strandbad aufgelassen und in eine neue Freizeitanlage/Naherholungsgebiet mit freien Seezugang umgewandelt. Der Bereich um den See wird weiterhin gepflegt und mit Mülleimern ausgestattet. Die WC- und Duschanlagen dürfen für Wanderer, Radfahrer, Erholungssuchende und Sportler offengehalten werden. Auch das Buffet darf geöffnet sein. Der Kinderspielplatz im Osteruferbereich bleibt erhalten. Baden ist beim freien Seezugang erlaubt, jedoch muss alles abgebaut werden, was auf einen Badebetrieb hinweist (Stege, Einstiegshilfen, Nichtschwimmerbereich, Außen-Duschen etc.). Baden ist auf eigene Gefahr gestattet. Auch die Hundebadezone wird aufgelöst und in eine Hundefreilaufzone umgewandelt. In der Freizeitanlage befinden sich zwei Volleyballplätze, die noch dieses Jahr um eine Calisthenics Sportanlage erweitert werden.

„Für die BesucherInnen ändert sich nicht viel. Die Nutzung der Anlage bleibt weiterhin kostenlos, jedoch müssen wir auf Grund der behördlichen Vorgaben alles abbauen, was auf einen Badebetrieb hinweist“, so Bgm. Ingo Appé über die Umwandlung des Strandbades Reßnig zur Freizeitanlage. 

Die Einnahmen aus den Parkgebühren, werden wie bisher für die Erhaltung der Sanitäranlagen, die Pflege, die Müllentsorgung und für die Adaptierung der Freizeitanlage herangezogen.


28.04.2023