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Urlaub für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige

Mit dem Angebot "Urlaub für pflegende Angehörige" sollen Personen , die pflegebedürftige Verwandte zu Hause betreuen und pflegen von der Pflegearbeit entlastetet werden. 

Ein 1-wöchiger Aufenthalt in einer ausgewählten Kureinrichtung ermöglicht Ihnen körperlich sowie seelisch zu regenerieren und an Weiterbildungsmaßnahmen für die häusliche Pflegetätigkeit in Form von Vorträgen teilzunehmen.


Angebot

 7 Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Gesundheitshotel Bad Bleiberg 

 Kurärztliche Untersuchungen  Individuelle Therapieanwendungen 

 Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad uvm. 

 Vorträge zu pflegerelevanten Themen / Information / psychologische Beratung 

 Rahmenprogramm 

Antragsvoraussetzung 

 Pflege und Betreuung eines nahen Verwandten seit mind. zwei Jahren 

 Mehr als die Hälfte des Betreuungsaufwandes muss von der/dem Antragsteller/in erbracht werden 

 Mindestens Einstufung in der Pflegestufe 3 bzw. 2 bei Demenzdiagnose (Facharzt/Fachärztin) 

 Hauptwohnsitz in Kärnten bzw. Aufenthaltsberechtigung länger als 4 Monate 

 Entrichtung eines Selbstbehaltes in Höhe von € 50 ,-

 Entrichtung der Kurtaxe € 2,10 pro Nacht und Person im Gesundheitshotel 

Antragsunterlagen 

 Unterfertigter Antrag „Urlaub für pflegende Angehörige“ 

 Letztgültiger Pflegegeldbescheid in Kopie 

Meldezettel der/des Antragstellers/in und der/des Pflegebedürftigen (nicht älter als 6 Monate) 

 Kopie der letzten drei Monatsrechnungen allfällig in Anspruch genommener mobiler sozialer Dienste Sicherstellung der Ersatzpflege 

 Mobile soziale Dienste 

 Förderungen (Kurzzeitpflege, finanzielle Ersatzpflegeförderung Sozialministerium Service) 

Durchführungszeitraum 

1. Turnus 23. April bis 30. April 2023 

2. Turnus 07. Mai bis 14. Mai 2023 

3. Turnus 21. Mai bis 28. Mai 2023 


Einsendeschluss: Freitag, 24. März 2023.

Anträge erhältlich ab Mittwoch, 01. Feber 2023 bei Ihrer Gemeinde.

07.02.2023