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Grundsteuer

Information zur Grundsteuer

Neue Regelung ab 2024

 

Mit 01.01.2024 gibt es eine Veränderung in der Verwaltung der Grundsteuer.

 

Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

1. Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Klagenfurt (VG):

Am 31.12.2023 wurde die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Klagenfurt (VG) wirksam.

Seit diesem Zeitpunkt wurden auch die Bankkonten geschlossen und ab diesem Zeitpunkt ist eine Überweisung der Grundsteuer an die VG (Sitz bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt) nicht mehr möglich.

 

2. Rückzahlung überwiesener Beträge:

Überwiesene Beträge werden automatisch zurückerstattet. Wir empfehlen, die Kontoauszüge zu überprüfen, ob eine Rückzahlung erfolgt ist.

 

3. Stornierung von Daueraufträgen:

Sie werden gebeten, Ihre Daueraufträge für die Grundsteuer an die VG zu stornieren, da die Zahlungen ab dem 31.12.2023 nicht mehr möglich sind. Versuchte Daueraufträge würden nur zu unnötigen Bankspesen führen.

 

4. Neue Vorschreibung der Grundsteuer:

Sobald die Datenübernahme von der VG vollständig erfolgt ist, wird die Grundsteuer seitens der Stadtgemeinde Ferlach vorgeschrieben.