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Aufgrund bestätigter Vogelgrippefälle in Österreich hat das Gesundheitsministerium zusätzliche Schutzmaßnahmen beschlossen. 62 Gemeinden in Kärnten sowie die Städte Klagenfurt und Villach gelten nun als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko und unterliegen einer Stallhaltepflicht für Geflügel.
Auch außerhalb der Pflichtgebiete sind strenge Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten (z. B. Fütterung/Tränkung nur im Stall, Kontakt zu Wildvögeln verhindern).
Schwerpunkt: Bezirk Klagenfurt-Land – inkl. Ferlach
Im Bezirk Klagenfurt-Land gilt die Stallpflicht für folgende Gemeinden:
Quelle: Vogelgrippe: Stallhaltepflicht auch in Kärnten - Land Kärnten
20.11.2025