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Vogelgrippe: Stallhaltepflicht in Kärnten

Hühner

Aufgrund bestätigter Vogelgrippefälle in Österreich hat das Gesundheitsministerium zusätzliche Schutzmaßnahmen beschlossen. 62 Gemeinden in Kärnten sowie die Städte Klagenfurt und Villach gelten nun als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko und unterliegen einer Stallhaltepflicht für Geflügel.

Was bedeutet die Stallhaltepflicht?

  • Gilt ab 50 Geflügeltieren pro Haltung.
  • Tiere müssen in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden.
  • Enten und Gänse sind strikt von anderem Geflügel zu trennen.

Auch außerhalb der Pflichtgebiete sind strenge Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten (z. B. Fütterung/Tränkung nur im Stall, Kontakt zu Wildvögeln verhindern).



Schwerpunkt: Bezirk Klagenfurt-Land – inkl. Ferlach


Im Bezirk Klagenfurt-Land gilt die Stallpflicht für folgende Gemeinden:

  •  Ferlach, Ebenthal in Kärnten, Feistritz im Rosental, Grafenstein, Keutschach am See, Köttmannsdorf, Krumpendorf am Wörthersee, Ludmannsdorf, Maria Rain, Maria Saal, Maria Wörth, 
     Moosburg,  Pörtschach am Wörther See, St. Margareten im Rosental, Schiefling am Wörthersee, Techelsberg am Wörther See

    Bedeutung für Ferlach und den Bezirk
  • Alle Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren müssen ab 20.11.2025 geschlossen bzw. überdacht gehalten werden. 
  • Besonders strikte Maßnahmen gelten für Haltungen mit Enten und Gänsen, da diese getrennt gehalten werden müssen. 
  • Betriebe und private größere Halter im Bezirk müssen ihre Ställe entsprechend sichern, um jeglichen Wildvogelkontakt zu verhindern.


Quelle: Vogelgrippe: Stallhaltepflicht auch in Kärnten - Land Kärnten

20.11.2025

kelag

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