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Information zur Volksbefragung "Windkraftanlagen "

WAHLURNE FERLACH SPRENGEL 6

Am Sonntag, 12. Jänner 2025, findet die landesweite Volksbefragung zum Thema Windkraftanlagen statt.

In Ferlach sind Sie zur Teilnahme an der Volksbefragung am 12. Jänner 2025 (aktives Stimmrecht) berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am Tag der Volksbefragung (12. Jänner 2025) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern,
  • Österreicherin/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Ferlach sind,
  • am Stichtag (22. Oktober 2024) in der Wählerevidenz der Stadtgemeinde Ferlach eingetragen sind und
  • kein Wahlauschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.

Wie können Sie abstimmen, wenn Sie sich voraussichtlich am Tag der Volksbefragung nicht in Ferlach aufhalten?

Sollten Sie sich am Tag der Volksabstimmung nicht in Ferlach aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen kein Stimmlokal aufsuchen können, so ist die Stimmabgabe auch 

mittels Stimmkarte 

in einem Wahllokal oder in Form der

 Briefwahl (mit Stimmkarte)

 schon ab Erhalt der Stimmkarte möglich. 

Schriftliche Anträge

 auf Ausstellung einer Stimmkarte können bis zum 8. Jänner 2025 (23:59 Uhr) eingebracht werden. 

Mündliche Anträge

auf Ausstellung einer Stimmkarte können im Rathaus Ferlach, "ferlachbüro" bis zum 10. Jänner 2025 (12:00 Uhr) eingebracht werden (nicht telefonisch). 

Die Ausstellung der Stimmkarten beginnt voraussichtlich Mitte Dezember. 


Hier können Sie online eine Stimmkarte beantragen: 

 Stimmkartenantrag 


Wichtige Dokumente zur Volksbefragung:

Ausschreibung herunterladen

Kundmachung Auflage Stimmenverzeichnis herunterladen

06.11.2024