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Auch 2019 wird vom Land Kärnten die Möglichkeit geboten, dass Seniorinnen und Senioren ab dem 65. Lebensjahr mit einem geringeren Einkommen, einen kostenlosen einwöchigen Erholungsurlaub in Kärnten in Anspruch nehmen können. Interessierte, die erholungsbedürftig sind und keiner besonderen Betreuung oder Pflege bedürfen, (die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist nicht vonnöten), können sich bei der Stadtgemeinde Ferlach bis spätestens 12. April 2019 bewerben. Der Erholungsaufenthalt wird im Mai, September und Oktober 2019 angeboten.
Das Urlaubsziel wird nach Nominierung mit der Einladung inkl. Programm bzw. konkretem Termin von Seiten der Kärntner Landesregierung bekanntgegeben. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass das Einkommen für Ehepaare den Betrag von € 1.398,97 bzw. für Alleinstehende € 933,06 nicht übersteigt, bzw. werden maximal 10 Prozent darüber toleriert. Das entsprechende Antragsformular liegt im Gemeindeamt auf.
27.02.2019