Im „young@ferlach“ Kinder- und Jugendzentrum könnt ihr innerhalb der Öffnungszeiten (spezielle Schwerpunkte beachten!) freiwillig und kostenfrei die vorhandenen Angebote nutzen, FreundInnen treffen, Euch Rat und Unterstützung holen oder gemeinsam Ideen verwirklichen.
Als (junge) Menschen haben wir Rechte und Pflichten, über welche wir einerseits informiert und andererseits diese auch wahrnehmen sollten.
Genauso wie wir möchten dass ihr über eure Rechte informiert seid (und Euch dabei unterstützen, sich über diese auch informieren zu können – Tipp: nutzt auch den Punkt Infos und Links), informieren wir euch hier über die Regeln im Zusammenhang mit dem Besuch im Zentrum.
Grundsätzlich gelten das Kärntner Jugendschutzgesetz, das Suchtmittelgesetz sowie diverse Gesetzesgrundlagen des öffentlichen und privaten österreichischen Rechts.
Darüber hinaus, gelten die Hausordnung beziehungsweise die Regeln des Kinder- und Jugendzentrums, welche bereits im Vorfeld gemeinsam mit jungen Menschen aus Ferlach erarbeitet wurden.
Da dies ein öffentlicher Ort und ein Angebot ist, dass von der Stadtgemeinde Ferlach zur Verfügung gestellt wird, und für alle jungen Menschen gleichermaßen zur Verfügung steht, gilt es die Hausordnung und die Regeln welche für den Besuch und den Umgang gelten, einzuhalten.
Mit Euren Besuch akzeptiert und verpflichten euch zur Einhaltung dieser!
Bei Nichtbeachtung müsst Ihr die Konsequenzen welche sich daraus ergeben, tragen. Das bedeutet, dass Ihr für Euer Handeln selbst verantwortlich seid!
Die BetreuerInnen des Jugendzentrums, aber auch die jeweiligen BesucherInnen selbst sorgen für die Einhaltung der Hausordnung.
Die BetreuuerInnen sind dazu ermächtigt, gegenüber BesucherInnen welche gegen die Hausordnung und Regeln im Kinder- und Jugendzentrum verstoßen, Konsequenzen einzuleiten und auch in gewissen Fällen Besuchsverbote zu erteilen.
Den Anweisungen der BetreuerInnen ist Folge zu leisten!
Die BetreuerInnen des Jugendzentrums stehen Euch für diesbezügliche Auskünfte gerne zur Verfügung!