Führerscheinänderung mit 19.01.2013
Die bis zum 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine (egal ob Papier- oder Scheckkarte) gelten längstens bis zum 19.01.2033.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine gelten 15 Jahre ab dem Ausstellungsdatum.
Aufgrund dieser Maßnahme soll die Aktualität (Lichtbild) und Fälschungssicherheit des Führerscheines gewährleistet werden.
Für die Ausstellung des Führerscheines benötigt die Behörde:
- 1 Lichtbild
- den alten Führerschein
- € 49,50
- ein gültiger Lichtbildausweis
Zwei Möglichkeiten bestehen für die Ausfolgung des neuen Führerscheines:
1) Der alte Führerschein bleibt bei der Behörde. Für die Berechtigung zum Fahren in Österreich wird ein vorläufiger Führerschein ausgehändigt, welcher in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis bis zur Zusendung des neuen Scheckkartenführerscheines als Ersatz des Führerscheines gilt.
Vorteil: betreffende Person muss nur einmal zur Behörde
2) Der alte Führerschein wird nach Antragstellung auf einen neuen Führerschein nicht eingezogen. (Weil die betreffende Person in der Zwischenzeit mit dem Auto ins Ausland fahren muss) Der neue Scheckkartenführerschein wird der Behörde zugestellt, die dann die betreffende Person telefonisch darüber informiert.
Der neue Führerschein wird nach Abgabe des alten ausgehändigt.
Nachteil: Die Behörde muss zwei Mal aufgesucht werden.
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