Kundmachung über die Änderung der Einreihungsverordnung (Straßenkategorisierung)
Die Stadtgemeinde Ferlach beabsichtigt gemäß § 2 a des Kärntner Straßengesetzes 1991- KStrG 1991, LGBl. Nr. 72/1991. zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl.7/2010, die geltende Einreihungsverordnung der Stadtgemeinde Ferlach vom 16.12.2008, Zl.: AL 600- 1/08/He.Km. abzuändern.
Gemäß § 3a Abs. 3 K-StrG liegt der Entwurf der Abänderung der Einreihungsverordnung durch vier Wochen ab dem Tage des Anschlages der Kundmachung während der Amtsstunden in der Bürgerserviceabteilung der Stadtgemeinde Ferlach zur allgemeinen Einsicht auf. Der Entwurf zur Änderung der Einreihungsverordnung ist auch im Internet unter www.ferlach.at zur Einsichtnahme und die zeichnerische Darstellung auf der Internetseite des Landes Kärnten unter dem Dienst „KAGIS“, kundgemacht. Die Einsichtnahme in die zeichnerische Darstellung ist während der Amtsstunden in der Bürgerservicestelle der Stadtgemeinde Ferlach möglich.
Während der Auflagefrist ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt, schriftliche Vorschläge zum Entwurf der Änderung der Einreihungsverordnung zu machen.
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